ErwGr. 2

DIR_2023_2843 · zur Änderung der Richtlinien 2011/99/EU und 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2003/8/EG des Rates und der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2003/577/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI, 2008/947/JI, 2009/829/JI und 2009/948/JI des Rates im Hinblick auf die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit

Die Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten gehört zu den Hauptzielen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Union, der in Titel V des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2023

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