ErwGr. 7

DIR_2023_2864 · zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals

Um sicherzustellen, dass das ESAP nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2859 zeitnah Zugang zu Informationen bietet, die für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevant sind, sollten die Unternehmen ihre Informationen gleichzeitig mit der Veröffentlichung an eine Sammelstelle übermitteln. Im Gegenzug sollten die Sammelstellen die Informationen dem ESAP automatisiert zur Verfügung stellen. Damit die Informationen unverzüglich an die ESMA weitergeleitet werden können, sollten die Sammelstellen so weit wie möglich auf auf Unions- und nationaler Ebene bestehende Verfahren und Infrastruktur für die Erhebung von Informationen zurückgreifen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 20.12.2023

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