Anhang II

DIR_2023_946 · zur Änderung der Richtlinie 2003/25/EG hinsichtlich der Aufnahme verbesserter Stabilitätsanforderungen und der Angleichung jener Richtlinie an die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation festgelegten Stabilitätsanforderungen

Gemäß Artikel 6 Absatz 2 mitzuteilende Informationen:
I.
Allgemeine Angaben 1.
Anzuwendende Stabilitätsanforderungen: Anhang I Abschnitt A oder Abschnitt B 2.
Schiffsidentifikationsnummer (IMO-Nummer, Rufzeichen) 3.
Hauptangaben 4.
Generalplan 5.
Anzahl der Personen an Bord 6.
BRZ 7.
Ist das Schiff beidseitig befahrbar?
Ja/Nein 8.
Hat das Schiff lange Unterräume?
Ja/Nein
1.
Anzuwendende Stabilitätsanforderungen: Anhang I Abschnitt A oder Abschnitt B
2.
Schiffsidentifikationsnummer (IMO-Nummer, Rufzeichen)
3.
Hauptangaben
4.
Generalplan
5.
Anzahl der Personen an Bord
6.
BRZ
7.
Ist das Schiff beidseitig befahrbar?
Ja/Nein
8.
Hat das Schiff lange Unterräume?
Ja/Nein
II.
Besondere Angaben — für Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die den probabilistischen Anforderungen des SOLAS-Übereinkommens unterliegen 1. d l, dp, ds; 2.
R — vorgeschriebener Unterteilungsgrad; 3.
Übersichtsplan (Wasserdichtigkeitsplan) für die Unterabteilungen mit allen innen- und außenliegenden Öffnungen bzw.
Flutungspunkten einschließlich ihrer dadurch verbundenen Unterabteilungen sowie zum Ausmessen der Räume verwendete Einzelunterlagen wie z.
B.
Generalplan und Tankplan; die Unterteilungs-Begrenzungen (längs, quer und senkrecht) sind aufzunehmen (;1) 4. erreichter Unterteilungsgrad A mit einer Ergebnistabelle, die alle Beiträge aus allen beschädigten Bereichen ( enthält, mit einer separaten Spalte mit dem erreichbaren Unterteilungsgrad (w2) p* v);* 5. für Schadensfälle in den Bereichen 1 und 2 der Prozentsatz der nicht untersuchten Schadensfälle (d. h.
Fälle, die nicht im Faktor (w p* v) enthalten sind), d. h. s = 0, s = 1 und 0 < s < 1;* 6. für Schadensfälle in den Bereichen 1 und 2 der Prozentsatz der nicht untersuchten Schadensfälle im Zusammenhang mit Ro-Ro-Räumen (d. h.
Fälle, die nicht im Faktor (w p* v) enthalten sind), d. h. s = 0, s = 1 und 0 < s < 1;* 7. für jeden Schaden, der zum erreichten Unterteilungsgrad A beiträgt, Angabe der überfluteten Räume, des Beitragswerts und des Faktors ‚s‘ (;3) 8.
Einzelheiten über nicht beitragende Schäden (s = 0 und p > 0) für Ro-Ro-Fahrgastschiffe mit langen Unterräumen einschließlich sämtlicher Angaben zu den berechneten Faktoren (.4)
1.d l, dp, ds;
2.
R — vorgeschriebener Unterteilungsgrad;
3.
Übersichtsplan (Wasserdichtigkeitsplan) für die Unterabteilungen mit allen innen- und außenliegenden Öffnungen bzw.
Flutungspunkten einschließlich ihrer dadurch verbundenen Unterabteilungen sowie zum Ausmessen der Räume verwendete Einzelunterlagen wie z.
B.
Generalplan und Tankplan; die Unterteilungs-Begrenzungen (längs, quer und senkrecht) sind aufzunehmen (;1)
4.erreichter Unterteilungsgrad A mit einer Ergebnistabelle, die alle Beiträge aus allen beschädigten Bereichen ( enthält, mit einer separaten Spalte mit dem erreichbaren Unterteilungsgrad (w2) p* v);*
5.für Schadensfälle in den Bereichen 1 und 2 der Prozentsatz der nicht untersuchten Schadensfälle (d. h.
Fälle, die nicht im Faktor (w p* v) enthalten sind), d. h. s = 0, s = 1 und 0 < s < 1;*
6.für Schadensfälle in den Bereichen 1 und 2 der Prozentsatz der nicht untersuchten Schadensfälle im Zusammenhang mit Ro-Ro-Räumen (d. h.
Fälle, die nicht im Faktor (w p* v) enthalten sind), d. h. s = 0, s = 1 und 0 < s < 1;*
7.für jeden Schaden, der zum erreichten Unterteilungsgrad A beiträgt, Angabe der überfluteten Räume, des Beitragswerts und des Faktors ‚s‘ (;3)
8.
Einzelheiten über nicht beitragende Schäden (s = 0 und p > 0) für Ro-Ro-Fahrgastschiffe mit langen Unterräumen einschließlich sämtlicher Angaben zu den berechneten Faktoren (.4)
III.
Besondere Angaben — für Ro-Ro-Fahrgastschiffe, für die Anhang I Abschnitt A angewendet wird 1.
Nachweisverfahren: — Modellversuche — Berechnungen Bitte angeben, ob die Berechnungen für ‚Wasser auf Deck‘ vermieden wurden, z.
B. da der Restfreibord in allen Schadensfällen mehr als 2,0 m beträgt: Ja/Nein 2.
Signifikante Wellenhöhe gemäß der Richtlinie 2003/25/EG.
1.
Nachweisverfahren: — Modellversuche — Berechnungen Bitte angeben, ob die Berechnungen für ‚Wasser auf Deck‘ vermieden wurden, z.
B. da der Restfreibord in allen Schadensfällen mehr als 2,0 m beträgt: Ja/Nein
— Modellversuche
— Berechnungen
2.
Signifikante Wellenhöhe gemäß der Richtlinie 2003/25/EG.
(1)Diese Unterlagen sind den Verwaltungen gemäß Nummer 2.2 des Anhangs der IMO-Entschließung MSC.429(98) vorzulegen.
(2)Diese Unterlagen sind den Verwaltungen gemäß Nummer 2.3.1 des Anhangs der IMO-Entschließung MSC.429(98) vorzulegen.
(3)Diese Unterlagen sind den Verwaltungen gemäß Nummer 2.3.1 des Anhangs der IMO-Entschließung MSC.429(98) vorzulegen.
(4)Diese Unterlagen sind den Verwaltungen gemäß Nummer 2.3.1 des Anhangs der IMO-Entschließung MSC.429(98) vorzulegen.‘

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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