Art. 6 – Besondere Stabilitätsanforderungen

DIR_2023_946 · zur Änderung der Richtlinie 2003/25/EG hinsichtlich der Aufnahme verbesserter Stabilitätsanforderungen und der Angleichung jener Richtlinie an die von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation festgelegten Stabilitätsanforderungen

(1)Unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 2009/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (*) müssen neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von mehr als 1 350 Personen an Bord zugelassen sind, die besonderen Stabilitätsanforderungen gemäß Kapitel II-1 Teil B der SOLAS-2020-Norm erfüllen.
(2)Entsprechend der Wahl des Unternehmens müssen neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von bis zu 1 350 Personen an Bord zugelassen sind, folgende Anforderungen erfüllen: a) die besonderen Stabilitätsanforderungen gemäß Anhang I Abschnitt A dieser Richtlinie oder b) die besonderen Stabilitätsanforderungen gemäß Anhang I Abschnitt B dieser Richtlinie. Für jedes dieser Schiffe teilt die Verwaltung des Flaggenstaats der Kommission binnen zwei Monaten nach Ausstellung der in Artikel 8 genannten Bescheinigung mit, welche Option nach Unterabsatz 1 gewählt wurde, und fügt dieser Mitteilung die in Anhang III genannten Einzelheiten bei.
(3)Bei der Anwendung der Anforderungen gemäß Anhang I Abschnitt A bedienen sich die Mitgliedstaaten der in Anhang II aufgeführten Leitlinien, soweit dies durchführbar und mit der Konstruktion des fraglichen Schiffs vereinbar ist.
(4)Entsprechend der Wahl des Unternehmens müssen vorhandene Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von mehr als 1 350 Personen an Bord zugelassen sind, die das Unternehmen nach dem 5. Dezember 2024 im Linienverkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaats einsetzt und die nie gemäß dieser Richtlinie zugelassen wurden, folgende Anforderungen erfüllen: a) die besonderen Stabilitätsanforderungen gemäß Kapitel II-1 Teil B der SOLAS-2020-Norm oder b) die besonderen Stabilitätsanforderungen gemäß Anhang I Abschnitt A dieser Richtlinie zusätzlich zu den Anforderungen gemäß Kapitel II-1 Teil B der SOLAS-2009-Norm. Die angewendeten Stabilitätsanforderungen sind in der Schiffsbescheinigung nach Artikel 8 anzugeben.
(5)Entsprechend der Wahl des Unternehmens müssen vorhandene Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die für die Beförderung von weniger als 1 350 Personen an Bord zugelassen sind, die das Unternehmen nach dem 5. Dezember 2024 im Linienverkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaats einsetzt und die nie gemäß dieser Richtlinie zugelassen wurden, folgende Anforderungen erfüllen: a) die besonderen Stabilitätsanforderungen gemäß Anhang I Abschnitt A dieser Richtlinie oder b) die besonderen Stabilitätsanforderungen gemäß Anhang I Abschnitt B dieser Richtlinie. Die angewendeten Stabilitätsanforderungen sind in der Schiffsbescheinigung nach Artikel 8 anzugeben.
(6)Vorhandene Ro-Ro-Fahrgastschiffe, die ab dem 5. Dezember 2024 im Linienverkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaats eingesetzt werden, müssen weiterhin die besonderen Stabilitätsanforderungen gemäß Anhang I in der vor Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2023/946 des Europäischen Parlaments und des Rates (**) geltenden Fassung erfüllen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 6 DIR_2023_946 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 6 DIR_2023_946 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.