ErwGr. 41

DIR_2023_958 · zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag des Luftverkehrs zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus

Der Beschluss (EU) 2023/136 des Europäischen Parlaments und des Rates (16) soll für die Mitteilung an Luftfahrzeugbetreiber gelten, die gemäß der Richtlinie 2003/87/EG von den Mitgliedstaaten bis zum 30. November 2023 zu übermitteln ist, sofern der von der ICAO zu veröffentlichende sektorale Anstiegsfaktor für die Emissionen im Jahr 2022 null beträgt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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