Der Ausschluss von ausschließlich mit Biomasse betriebenen Anlagen aus dem EU-EHS hat dazu geführt, dass Anlagen, die einen hohen Anteil an Biomasse verbrennen, Zufallsgewinne erzielen, weil ihnen für weit mehr als ihre tatsächlichen Emissionen kostenlos Zertifikate zugeteilt werden. Daher sollte ein Schwellenwert für die Verbrennung von Biomasse mit Emissionsfaktor null eingeführt werden, ab dem Anlagen aus dem EU-EHS ausgeschlossen sind. Die Einführung eines Schwellenwerts würde mehr Sicherheit darüber bieten, welche Anlagen in den Geltungsbereich des EU-EHS fallen, und eine gleichmäßigere Verteilung kostenloser Zertifikate auf Sektoren ermöglichen, in denen insbesondere das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen höher ist. Der Schwellenwert sollte auf 95 % festgesetzt werden, damit sich für Anlagen, die weiterhin in den Geltungsbereich des EU-EHS fallen, Vor- und Nachteile die Waage halten. Daher sollten Anlagen, die weiterhin physisch zur Verbrennung fossiler Brennstoffe in der Lage sind, keinen Anreiz erhalten, wieder auf diese Brennstoffe zurückzugreifen. Ein Schwellenwert von 95 % würde dafür sorgen, dass für den Fall, dass eine Anlage fossile Brennstoffe verwendet, um weiterhin in den Geltungsbereich des EU-EHS zu fallen und so kostenlose Zuteilungen zu erhalten, die mit der Verwendung dieser fossilen Brennstoffe verbundenen CO2-Kosten hoch genug wären, um abschreckend zu wirken.
Durch diesen Schwellenwert würde auch sichergestellt, dass Anlagen, die eine beträchtliche Menge fossiler Brennstoffe verwenden, weiterhin unter die Überwachungspflichten des EU-EHS fallen, sodass eine mögliche Umgehung der bestehenden Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfpflichten verhindert wird. Gleichzeitig sollte es für Anlagen, die einen geringeren Anteil an Biomasse mit Emissionsfaktor null verbrennen, durch einen flexiblen Mechanismus weiterhin einen Anreiz geben, die Verbrennung fossiler Brennstoffe weiter zu verringern, wobei sie im Geltungsbereich des EU-EHS bleiben, bis sie so viel nachhaltige Biomasse verwenden, dass ihre Einbeziehung in das EU-EHS nicht mehr gerechtfertigt ist. Darüber hinaus hat die Erfahrung gezeigt, dass der Ausschluss von Anlagen, die ausschließlich Biomasse verwenden, was effektiv abgesehen von der Verbrennung fossiler Brennstoffe während der Inbetriebnahme- und Abschaltphase einen Schwellenwert von 100 % bedeutet, einer Neubewertung und einer genaueren Definition bedarf. Die 95 %-Schwelle lässt die Verbrennung fossiler Brennstoffe während der Inbetriebnahme- und Abschaltphase zu.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024
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