ErwGr. 10

DIR_2024_1233 · über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten

Drittstaatsangehörige, die nach dem nationalen Recht, internationalen Verpflichtungen oder der Praxis eines Mitgliedstaats Schutz genießen, sollten nicht unter diese Richtlinie fallen, mit Ausnahme von Kapitel III, das Anwendung finden sollte, wenn diese Drittstaatsangehörigen nach dem nationalen Recht arbeiten dürfen und arbeiten oder gearbeitet haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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