ErwGr. 20

DIR_2024_1233 · über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten

Wie in der Mitteilung der Kommission vom 27. April 2022 zur Anwerbung qualifizierter Arbeitskräfte aus Drittländern angeführt, sind „Fachkräftepartnerschaften“ eines der wichtigsten Instrumente der externen Dimension des neuen Migrations- und Asylpakets. Diese Partnerschaften zielen darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen der Union, den Mitgliedstaaten und den Partnerländern zu stärken, die internationale Mobilität der Arbeitskräfte anzukurbeln und Talente in einer für beide Seiten vorteilhaften und wechselseitigen Weise zu entwickeln. Eine Beschleunigung der Bearbeitung von Anträgen auf eine kombinierte Erlaubnis innerhalb der in dieser Richtlinie festgelegten Grenzen könnte auch zur wirksamen Umsetzung von „Fachkräftepartnerschaften“ mit wichtigen Partnerländern beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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