ErwGr. 41

DIR_2024_1233 · über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten

Für eine ordnungsgemäße Durchsetzung der gemäß dieser Richtlinie erlassenen nationalen Bestimmungen sollten die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit Sozialpartnern, sofern dies nach nationalem Recht vorgesehen ist, sicherstellen, dass geeignete Kontrollmechanismen bestehen und dass in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten gegebenenfalls wirksame und angemessene Inspektionen gemäß dem nationalen Recht oder der nationalen Verwaltungspraxis durchgeführt werden. Die für die Arbeitsaufsicht zuständigen Dienststellen oder andere zuständige Behörden sollten gegebenenfalls Zugang zum Arbeitsplatz haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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