ErwGr. 20

DIR_2024_1265 · zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten

Die meisten Mitgliedstaaten waren bereits von Naturkatastrophen und extremen Wetterereignissen betroffen, und durch den Klimawandel dürften Häufigkeit und Intensität solcher Ereignisse zunehmen. Die Staaten investieren in Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und tragen dazu bei, die Kosten für Soforthilfe, Erholung und Wiederaufbau im Katastrophenfall zu decken und in einigen Fällen die Rolle als der Versicherer „der letzten Instanz“ zu übernehmen. Angesichts der bestehenden und künftigen Herausforderungen für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sollte den Verpflichtungen des Staates und den Risiken für die öffentlichen Finanzen, die sich aus Naturkatastrophen und klimabedingten Schocks ergeben, besondere Aufmerksamkeit zukommen, angefangen — so weit wie möglich — bei der Erhebung und Veröffentlichung von Informationen über die Haushaltskosten vergangener Ereignisse.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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