ErwGr. 20

DIR_2024_1275 · über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Die ehrgeizigeren Klima- und Energieziele der Union erfordern eine neue Vision für Gebäude: das Nullemissionsgebäude mit sehr geringem Energiebedarf, das keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort verursacht und keine oder eine sehr geringe Menge an betriebsbedingten Treibhausgasemissionen verursacht. Alle neuen Gebäude sollten spätestens 2030 Nullemissionsgebäude sein, und bestehende Gebäude sollten bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2024

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