ErwGr. 58

DIR_2024_1275 · über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Der Zugang zu ausreichenden Finanzmitteln ist von entscheidender Bedeutung, um die Energie- und Klimaziele für 2030 und 2050 zu erreichen. Finanzinstrumente der Union und andere Maßnahmen wurden eingerichtet bzw. angepasst, mit denen die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unterstützt werden soll. Zu den jüngsten Initiativen für eine bessere Verfügbarkeit von Finanzmitteln auf Unionsebene gehören unter anderem die Leitinitiative „Renovieren“ als Bestandteil der Aufbau- und Resilienzfazilität, insbesondere dem REPowerEU-Plan, und der mit der Verordnung (EU) 2023/955 des Europäischen Parlaments und des Rates (22) eingerichteten Klima-Sozialfonds.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 08.05.2024

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