ErwGr. 30

DIR_2024_1346 · zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen

Die in dieser Richtlinie aufgeführten Haftgründe lassen andere Haftgründe — einschließlich der Haftgründe im Rahmen eines Strafverfahrens –, die nach dem nationalen Recht und unabhängig vom Antrag eines Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen auf internationalen Schutz anwendbar sind, unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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