Art. 2 – Begriffsbestimmungen

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
a)„Gewalt gegen Frauen“ alle Akte von geschlechtsspezifischer Gewalt, die gegen eine Frau oder ein Mädchen gerichtet sind, weil sie eine Frau ist bzw. weil es ein Mädchen ist, oder die Frauen oder Mädchen unverhältnismäßig stark betreffen, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben;
b)„häusliche Gewalt“ alle Akte von körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts ungeachtet der biologischen oder rechtlichen familiären Verbindungen oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnern stattfinden, unabhängig davon, ob Täter und Opfer in einem gemeinsamen Haushalt wohnen oder wohnten;
c)„Opfer“ jede Person, unabhängig von ihrem Geschlecht, die einen Schaden erlitten hat, der unmittelbar durch Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt verursacht wurde, einschließlich Kinder, die einen Schaden erlitten haben, weil sie Zeugen von häuslicher Gewalt geworden sind;
d)„Anbieter von Hostingdiensten“ einen Anbieter von Hostingdiensten im Sinne des Artikels 3 Buchstabe g Ziffer iii der Verordnung (EU) 2022/2065;
e)„Anbieter von Vermittlungsdiensten“ einen Anbieter von Vermittlungsdiensten im Sinne des Artikels 3 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2022/2065;
f)„Kind“ jede Person unter 18 Jahren;
g)„abhängige Person“ ein Kind des Opfers oder jede andere Person, bei der es sich nicht um den Täter oder Verdächtigen handelt, die im selben Haushalt wie das Opfer lebt und die vom Opfer betreut und unterstützt wird;
h)„zuständige Behörde“ jede Behörde, die nach nationalem Recht als für die Wahrnehmung einer in dieser Richtlinie vorgesehenen Aufgabe zuständig benannt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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