ErwGr. 84

DIR_2024_1385 · zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, die mit Opfern zusammenarbeiten, umfassen ein breites Spektrum von Akteuren mit unterschiedlichen Rollen und Aufgaben. Solche Organisationen liefern wertvolles Fachwissen, und ihre Einbeziehung und Beiträge könnten sich bei der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung der Regierungspolitik als nützlich erweisen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.05.2024

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