ErwGr. 33

DIR_2024_1438 · zur Änderung der Richtlinien des Rates 2001/110/EG über Honig, 2001/112/EG über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung und 2001/114/EG über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung

In Anhang I Nummer 3 der Richtlinie 2001/114/EG sind die Behandlungen aufgeführt, die zur Herstellung von eingedickter Milch und Trockenmilch zugelassen sind. Um der sich wandelnden Verbrauchernachfrage gerecht zu werden, sollte eine Behandlung zur Reduzierung des Laktosegehalts von Milcherzeugnissen zugelassen werden. Darüber hinaus sollte die besondere Bezeichnung für die englische Benennung „evaporated milk“ in Anhang II der genannten Richtlinie an die internationalen Normen angeglichen werden, die im Codex Standard für Kondensmilch (CXS 281-1971) festgelegt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2024

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