Art. 23 – Änderungen der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU

DIR_2024_1500 · über Standards für Gleichbehandlungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen und zur Änderung der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU

Artikel 20 der Richtlinie 2006/54/EG und Artikel 11 der Richtlinie 2010/41/EU werden gestrichen.
Bezugnahmen auf die in diesen Artikeln genannten „mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen“ gelten als Bezugnahmen auf die in Artikel 2 Absatz 1 der vorliegenden Richtlinie genannten Gleichbehandlungsstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.05.2024

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