Art. 27e – Informationspflichten und Sanktionen

DIR_2024_1619 · zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken

Versäumt es der interessierte Erwerber, den beabsichtigten Erwerb im Voraus gemäß Artikel 27a Absatz 1 anzuzeigen, oder hat er trotz des Einspruchs der zuständigen Behörde eine wesentliche Beteiligung im Sinne jenes Artikels erworben, so schreiben die Mitgliedstaaten der zuständigen Behörde vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Wenn eine wesentliche Beteiligung trotz Einspruchs der zuständigen Behörde erworben wird, sehen die Mitgliedstaaten unbeschadet möglicher Sanktionen vor, dass die Ausübung der entsprechenden Stimmrechte ausgesetzt wird oder dass abgegebene Stimmen für nichtig erklärt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 27e DIR_2024_1619 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 27e DIR_2024_1619 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.