ErwGr. 1

DIR_2024_1654 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1153 in Bezug auf den Zugang zuständiger Behörden zu zentralen Bankkontenregistern über das Vernetzungssystem und auf technische Maßnahmen zur Erleichterung der Verwendung von Transaktionsaufzeichnungen

Um schwere Straftaten, einschließlich Terrorismus, zu verhüten, aufzudecken, zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, ist es notwendig, den Zugriff auf Finanzinformationen zu optimieren und zu erleichtern. Insbesondere ist ein rascher Zugriff auf Finanzinformationen für wirksame strafrechtliche Ermittlungen sowie für das Aufspüren und die anschließende Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten von zentraler Bedeutung, insbesondere bei Ermittlungen in Fällen von organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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