ErwGr. 11

DIR_2024_1654 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1153 in Bezug auf den Zugang zuständiger Behörden zu zentralen Bankkontenregistern über das Vernetzungssystem und auf technische Maßnahmen zur Erleichterung der Verwendung von Transaktionsaufzeichnungen

Bei der Umsetzung dieser Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten die Art, den organisatorischen Status, die Aufgaben und die Vorrechte der gemäß den nationalen Rechtsvorschriften für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten zuständigen Behörden und Stellen berücksichtigen, einschließlich der bestehenden Mechanismen zum Schutz der Finanzsysteme vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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