ErwGr. 6

DIR_2024_1654 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1153 in Bezug auf den Zugang zuständiger Behörden zu zentralen Bankkontenregistern über das Vernetzungssystem und auf technische Maßnahmen zur Erleichterung der Verwendung von Transaktionsaufzeichnungen

Die mit der Richtlinie (EU) 2019/1153 eingeführten Garantien und Einschränkungen sollten auch für die Befugnis zum Zugriff auf und zur Abfrage von Bankkontoinformationen über das Vernetzungssystem gelten. Diese Garantien und Einschränkungen — im Einklang mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit — beziehen sich darauf, welche Behörden zum Zugriff auf und zur Abfrage von Bankkontoinformationen befugt sind, auf die Zwecke, zu denen der Zugriff auf und die Abfrage von Bankkontoinformationen gestattet ist, die Arten von Informationen, auf die zugegriffen werden darf und die abgefragt werden dürfen, die Anforderungen an das Personal der gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1153 benannten zuständigen Behörden, die Datensicherheit sowie die Protokollierung des Zugriffs und der Abfragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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