ErwGr. 23

DIR_2024_1712 · zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer

Kinder gelten als eine der am stärksten gefährdeten Gruppen, die von kriminellen Vereinigungen, die am Menschenhandel beteiligt sind, ins Visier genommen werden. Diese kriminellen Vereinigungen beuten Kinder oft aus, indem sie sie anwerben und danach für ihre kriminellen Aktivitäten benutzen. Die Mitgliedstaaten sollten regelmäßige und fachspezifische Schulungen für Berufsgruppen anbieten, bei denen die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie mit solchen Kindern in Kontakt kommen, damit sie diese als Opfer erkennen und identifizieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2024

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