Art. 30 – Marktzugang für erneuerbares Gas und kohlenstoffarmes Gas

DIR_2024_1788 · über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG

Die Mitgliedstaaten ermöglichen den Zugang von erneuerbaren und von kohlenstoffarmen Gasen zum Markt und zur Infrastruktur, unabhängig davon, ob die Erzeugungsanlagen für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase an Verteiler- oder Fernleitungsnetze angeschlossen sind, wobei sie Annahmen bezüglich der Entwicklung der Erzeugung, der Versorgung und des Verbrauchs von Erdgas im Einklang mit Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe f Rechnung tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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