Art. 93 – Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791

DIR_2024_1788 · über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG

Die Richtlinie (EU) 2023/1791 wird wie folgt geändert:
1.Die Artikel 17 und 19 werden gestrichen.
2.Artikel 39 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Die Artikel 13 bis 16 und Artikel 18 und 20 und die Anhänge II, IX, XII, XIII und XIV gelten ab dem 12. Oktober 2025.“
3.Anhang VIII wird gestrichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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