ErwGr. 120

DIR_2024_1788 · über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG

Die Regulierungsbehörden sollten in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER), die mit der Verordnung (EU) 2019/942 eingerichtet wurde, einen offenen, wettbewerbsbestimmten, sicheren und ökologisch nachhaltigen Wasserstoffbinnenmarkt mit ungehinderten grenzüberschreitenden Wasserstoffflüssen fördern. Damit der Wasserstoffbinnenmarkt ordnungsgemäß funktionieren kann, müssen die Regulierungsbehörden Entscheidungen in allen relevanten Regulierungsangelegenheiten treffen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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