ErwGr. 158

DIR_2024_1788 · über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG

Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1789 kann die Kommission Leitlinien oder Netzkodizes erlassen, um das erforderliche Maß an Harmonisierung zu bewirken. Solche Leitlinien oder Netzkodizes, bei denen es sich um verbindliche, als Durchführungsverordnungen der Kommission verabschiedete Vorschriften handelt, sind — auch im Hinblick auf bestimmte Bestimmungen der Richtlinie — ein nützliches Instrument, das im Bedarfsfall rasch angepasst werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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