ErwGr. 45

DIR_2024_1788 · über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2023/1791 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/73/EG

Abrechnungen und Abrechnungsinformationen sind wichtige Mittel, um die Endkunden zu informieren und ihre Position zu stärken. Energierechnungen sind nach wie vor der häufigste Anlass für Bedenken und Beschwerden der Verbraucher und damit ein Faktor, der zu der anhaltend geringen Zufriedenheit und Einbeziehung der Verbraucher im Erdgassektor beiträgt. Auch die Bestimmungen über Abrechnungsinformationen für den Gassektor greifen gegenüber den Rechten, die den Verbrauchern im Elektrizitätssektor gewährt werden, zu kurz. Sie müssen daher angepasst und durch Mindestanforderungen an Abrechnungen und Abrechnungsinformationen im Gassektor ergänzt werden, damit die Verbraucher Zugang zu transparenten, vollständigen und leicht verständlichen Informationen erhalten. Abrechnungen sollten den Endkunden Informationen über ihren Verbrauch und ihre Kosten, über CO2-Emissionen und den Anteil von erneuerbarem und kohlenstoffarmem Gas liefern, damit sie bei einem Wechsel von Versorger oder Energiequelle leichter Angebote vergleichen können, sowie Informationen über ihre Verbraucherrechte vermitteln, wie z. B. über alternative Streitbeilegungsverfahren. Darüber hinaus sollten Rechnungen ein Instrument sein, um die Verbraucher im Markt aktiv einzubeziehen, damit sie ihre Verbrauchsmuster steuern und umweltfreundlichere Entscheidungen treffen können. Es ist wesentlich, den Verbrauchern umfassende und genaue Informationen bereitzustellen, um sicherzustellen, dass sie sich ihres Umweltfußabdrucks bewusst sind und ihre Präferenz für die nachhaltigsten Energieträger zum Ausdruck bringen können. Die Richtlinie (EU) 2023/1791 sollte daher entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.07.2024

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