ErwGr. 35

DIR_2024_1799 · über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828

Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften, auch bei der Umsetzung dieser Richtlinie, vollständig mit den in den Verträgen verankerten Grundfreiheiten der Dienstleistungs- und der Niederlassungsfreiheit in Einklang stehen. Die vorliegende Richtlinie sollte die Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates (19) unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 10.07.2024

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