ErwGr. 3

DIR_2024_2810 · über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Gesellschaften, die eine Zulassung ihrer Anteile zum Handel an einem multilateralen Handelssystem beantragen

Gesellschaften sollten vorbehaltlich der im Unionsrecht und im nationalen Recht festgelegten Schutzmaßnahmen in der Lage sein, Kapital- und Governance-Strukturen zu wählen, die ihrer Entwicklungsphase am besten entsprechen, auch indem sie es kontrollierenden Aktionären ermöglichen, die Kontrolle über die Gesellschaft auch nach Zulassung zum Handel an MTFs, wozu auch KMU-Wachstumsmärkte gehören, zu behalten und gleichzeitig die Vorteile des Handels in diesen MTFs zu nutzen, sofern die Rechte von Aktionären, die Aktien mit einer geringeren Anzahl an Stimmen je Aktie halten, gewahrt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.11.2024

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