Art. 1 – Gegenstand

DIR_2024_2841 · zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen

In dieser Richtlinie wird Folgendes festgelegt:
a)die Vorschriften für die Ausstellung des Europäischen Behindertenausweises an Menschen mit Behinderungen als Nachweis für den Behindertenstatus bzw. den Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung, mit dem Ziel, die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und Menschen mit Behinderungen Kurzaufenthalte in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzstaat zu erleichtern, indem ihnen, einschließlich denjenigen, die von Assistenztieren Gebrauch machen, und gegebenenfalls Personen, die Menschen mit Behinderungen begleiten oder unterstützen, einschließlich ihrer persönlichen Assistenzkräfte, gleichberechtigter Zugang zu Menschen mit Behinderungen aus diesem Mitgliedstaat angebotenen oder vorbehaltenen Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen in Bezug auf Dienstleistungen, Aktivitäten oder Einrichtungen, auch unentgeltlich bereitgestellt, gewährt wird;
b)die Vorschriften für die Ausstellung des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen als Nachweis für den Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf ihnen vorbehaltene Parkbedingungen und Stellplätze, mit dem Ziel, die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen zu fördern und Menschen mit Behinderungen Kurzaufenthalte in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzstaat zu erleichtern, indem ihnen und gegebenenfalls Personen, die Menschen mit Behinderungen begleiten oder unterstützen, einschließlich ihrer persönlichen Assistenzkräfte, gleichberechtigter Zugang zu Parkbedingungen und Stellplätzen gewährt wird, die Menschen mit Behinderungen aus diesem Mitgliedstaat angeboten werden oder diesen vorbehalten sind;
c)gemeinsame Mustervorlagen für den Europäischen Behindertenausweis und den Europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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