ErwGr. 22

DIR_2024_2841 · zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen können angesichts ihres Behindertenstatus oder Anspruchs auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung bei den zuständigen Behörden oder Stellen ihres Wohnsitzstaats die Ausstellung eines Parkausweises für Menschen mit Behinderungen beantragen, mit dem das Recht auf bestimmte, Menschen mit Behinderungen vorbehaltene Parkbedingungen und Stellplätze anerkannt wird. Jeder Mitgliedstaat verfügt über ein Antragsverfahren auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene, mit dem Menschen mit Behinderungen oder ihre Begleit- oder Unterstützungspersonen, einschließlich persönlicher Assistenzkräfte, einen Parkausweis erhalten können, sowie über Kriterien, die zu erfüllen sind, um einen solchen Ausweis zuerkannt zu bekommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.11.2024

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