Art. 20a – Änderungen des IMO-Unfalluntersuchungscodes

DIR_2024_3017 · zur Änderung der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2011 der Kommission

Die Änderungen des IMO-Unfalluntersuchungscodes gelten unbeschadet des Konformitätsprüfungsverfahrens gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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