ErwGr. 13

DIR_2024_3017 · zur Änderung der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2011 der Kommission

Die Sicherheitsuntersuchungsbehörden sollten sich nach besten Kräften bemühen, den Betroffenen, einschließlich der Opfer und ihrer Familien, die Untersuchungsberichte und ihre Empfehlungen vor der Veröffentlichung zugänglich zu machen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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