ErwGr. 17

DIR_2024_3017 · zur Änderung der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2011 der Kommission

Die Unabhängigkeit der Sicherheitsuntersuchungen sollte unter allen Umständen gewahrt werden, und alle an diesen Untersuchungen Beteiligten, einschließlich Körperschaften, Einrichtungen oder Agenturen, ob öffentlich oder privat, sollten frei von jeglichen Interessenkonflikten sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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