ErwGr. 9

DIR_2024_3017 · zur Änderung der Richtlinie 2009/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2011 der Kommission

Die Richtlinie 2009/18/EG hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, nationale Vorschriften zur Untersuchung von Seeunfällen oder Vorkommnissen auf See zu erlassen, an denen ein Schiffstyp beteiligt ist, mit dem höchstens zwölf Fahrgäste befördert werden oder der anderen gewerblichen Zwecken dient.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.12.2024

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