Art. 9 – Delegierte Rechtsakte

DIR_2024_3237 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 10 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um den Anhang durch Aktualisierung zu ändern, wenn das in Anbetracht des technischen Fortschritts oder aufgrund von Rechtsakten der Union mit unmittelbarer Relevanz für eine Aktualisierung des Anhangs erforderlich ist.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2024

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