Art. 1

DIR_2024_869 · zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

Die Richtlinie 98/24/EG wird wie folgt geändert:
1.Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Richtlinie geändert.
2.In Anhang II werden die Nummern 1, 1.1, 1.2 und 1.3 gestrichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.04.2024

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