ErwGr. 21

DIR_2024_869 · zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

Die Kommission hat den RAC konsultiert, der Stellungnahmen zu Blei und seinen anorganischen Verbindungen und zu Diisocyanaten abgegeben hat. Die Kommission hat auch eine zweistufige Konsultation der Sozialpartner auf Unionsebene gemäß Artikel 154 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union durchgeführt. Sie hat ferner den ACSH konsultiert, der am 24. November 2021 eine Stellungnahme zur Überarbeitung der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen und eine Stellungnahme zu Diisocyanaten mit Empfehlungen für geeignete Hinweise sowie eine 2029 beginnende Überarbeitung der Grenzwerte für Diisocyanate abgegeben hat. Es ist Sache der Kommission, nach Konsultation des ACSH zu prüfen, ob die verbindlichen Grenzwerte für Diisocyanate geändert werden müssen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.04.2024

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