ErwGr. 25

DIR_2024_869 · zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 98/24/EG des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen sowie für Diisocyanate

Es ist erwiesen, dass endokrine Disruption beim Menschen zu bestimmten negativen Auswirkungen auf die Gesundheit führen kann, darunter angeborene Fehlbildungen, Entwicklungsstörungen, Fortpflanzungsstörungen oder neurologische Entwicklungsstörungen, Krebs, Diabetes und Fettleibigkeit. In ihrer Mitteilung vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit – Für eine schadstofffreie Umwelt“ unterstreicht die Kommission die Notwendigkeit, einen umfassenden Rechtsrahmen zu schaffen, damit Disruptoren rechtzeitig erkannt werden und die Exposition gegenüber diesen minimiert wird. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission (9) wurde die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 geändert, indem Gefahrenklassen und Kennzeichnungsanforderungen für endokrine Disruptoren eingeführt und die entsprechenden wissenschaftlichen Kriterien zu ihrer Identifizierung festgelegt wurden, um die Identifizierung dieser Stoffe zu erleichtern und zu einem angemessenen Risikomanagement in Bezug auf die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber endokrinen Disruptoren beizutragen. Vor diesem Hintergrund und unter anderem auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung sollte die Kommission prüfen, ob zusätzliche endokrine Disruptoren, die die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen, in die Richtlinie 2004/37/EG aufgenommen werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.04.2024

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