ErwGr. 15

DIR_2024_884 · zur Änderung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Bei der Überarbeitung der Richtlinie 2012/19/EU und der Behebung ihrer Mängel sollte unbedingt sichergestellt werden, dass die Kosten der Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht in unverhältnismäßigem Maße auf die Verbraucher oder Bürger abgewälzt werden. Dies schließt auch die Berücksichtigung des Verursacherprinzips, die Befassung mit möglichen Bestimmungen in Bezug auf Sammelziele für Elektro- und Elektronik-Altgeräte und die Einhaltung der Abfallhierarchie gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG ein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.03.2024

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