ErwGr. 1

DIR_2025_2205 · über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission

Im Jahr 2017 war sich der Rat „Verkehr“ auf einer informellen Tagung in Malta darin einig, dass die nach wie vor hohe Zahl der Verkehrsunfälle mit Todesfolge und der Schwerverletzten im Straßenverkehr ein großes gesellschaftliches Problem darstellt, und gab das Ziel vor, die Zahl der schweren Verletzungen in der Union bis 2030 zu halbieren. In der am 29. März 2017 von den Verkehrsministern der Mitgliedstaaten der Union abgegebenen Erklärung von Valletta zur Straßenverkehrssicherheit wurde die Kommission aufgefordert, einen verbesserten Politik- und Rechtsrahmen der Union im Bereich der Straßenverkehrssicherheit für das Jahrzehnt nach 2020 auszuarbeiten, einschließlich des ehrgeizigen Ziels, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf nahe Null zu bringen und den Schutz der Straßenverkehrsteilnehmer, insbesondere der ungeschützten Verkehrsteilnehmer, die am häufigsten zu Opfern von Straßenverkehrsunfällen werden, zu verbessern. Die bisherigen Anstrengungen der Behörden haben zu einem Rückgang der Zahl der Verkehrsunfälle mit Todesfolge von 51 400 im Jahr 2001 auf 19 800 im Jahr 2021 geführt. Diese Zahlen lagen jedoch unter dem Ziel der Union, die Zahl der Verkehrsunfälle mit Todesfolge zwischen 2001 und 2020 um 75 % zu senken, und die Fortschritte, die bei der Halbierung der Zahl solcher Verkehrstoten im ersten Jahrzehnt erzielt wurde, stagnierten später. Die Union ist entschlossen, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 so nah wie möglich auf Null zu senken. In der Mitteilung der Kommission vom 9. Dezember 2020 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität: Den Verkehr in Europa auf Zukunftskurs bringen“ (im Folgenden „Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität“) wird die mit diesem Ziel einhergehende Strategie für die „Vision Null Straßenverkehrstote“ dargelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2025

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