ErwGr. 40

DIR_2025_2205 · über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission

Der Grundsatz „ein Inhaber — ein Führerschein“ sollte verhindern, dass eine Person mehr als einen Führerschein besitzt. Der Grundsatz sollte zudem erweitert werden, um den technischen Spezifikationen digitaler Führerscheine Rechnung zu tragen, da ein Inhaber die Ausstellung eines physischen Führerscheins anstelle eines digitalen Führerscheins oder zusammen mit diesem beantragen und sich einen digitalen Führerschein auf mehreren elektronischen Geräten anzeigen lassen könnte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2025

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