ErwGr. 46

DIR_2025_2205 · über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission

Der „Führerscheintourismus“, d. h. die Praxis, den Wohnsitz zu wechseln, um einen neuen Führerschein zu erwerben, um unter anderem eine Aufhebung, eine Entziehung, eine Aussetzung, oder eine Einschränkung der Erlaubnis eines Fahrzeugführers zum Führen von Kraftfahrzeugen, seines Führerscheins oder der Anerkennung der Gültigkeit seines Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat zu umgehen, ist ein weitverbreitetes Phänomen, das sich negativ auf die Straßenverkehrssicherheit auswirkt. Fahrzeugführer sollten die Anforderungen, die ihnen zur Wiedererlangung ihres Führerscheins, der Anerkennung seiner Gültigkeit oder der Fahrerlaubnis auferlegt werden, nicht umgehen können, indem sie lediglich den Wohnsitz wechseln. Gleichzeitig sollte präzisiert werden, dass das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern oder deren Mangel an körperlicher oder geistiger Tauglichkeit für das Fahren eines Fahrzeugs nur dann zu einem Fahrverbot für unbestimmte Zeit führen sollte, wenn dies hinreichend begründet ist. Es sollten Bedingungen festgelegt werden, unter denen andere Mitgliedstaaten als diejenigen, die eine Aufhebung, eine Entziehung, eine Aussetzung oder eine Einschränkung verhängt haben, dennoch einen Führerschein für diese Person ausstellen können, wenn dies auf der Grundlage einer fundierten Entscheidung als angemessen erachtet wird und die Gültigkeit des auf diese Weise ausgestellten Führerscheins auf das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten beschränkt ist, die kein unbefristetes Verbot verhängt haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2025

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