DIR_2025_2205 · über den Führerschein, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2022/2561 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission
Damit aussagekräftige Berichte über die Durchführung dieser Richtlinie erstellt werden können, sollte die Kommission jährlich über die Anzahl der ausgestellten, erneuerten, ersetzten, entzogenen und umgetauschten physischen und digitalen Führerscheine in jeder Klasse informiert werden. Die Kommission sollte im Rahmen der umfassenderen Datenerhebung über Straßenverkehrsunfälle von Berufskraftfahrern auch Statistiken über schwere Straßenverkehrsunfälle erhalten, an denen 17-jährige Fahrer [im Rahmen einer Regelung für das begleitete Fahren] beteiligt waren. Im Hinblick auf die Erstellung dieser Berichte, die gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Richtlinie und die gemeinsamen Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit im Allgemeinen werden die Mitgliedstaaten ermutigt, untereinander und mit der Kommission regelmäßig Informationen über ihre bewährten Verfahren in Bezug auf fahrerbezogene Maßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit auszutauschen, z. B. Schulungen zum Risikobewusstsein, Fahranfängerprogramme, die Aufmerksamkeit für ungeschützte Verkehrsteilnehmer, lebenslanges Lernen oder die Überwachung der Tauglichkeit des Fahrers für das Führen eines Fahrzeugs. Dieser Austausch kann im Rahmen der Projektarbeit, z. B. der Europäischen Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit und des Austauschs über die Straßenverkehrssicherheit in der EU, oder im Rahmen regelmäßiger Sitzungen von Sachverständigengruppen erfolgen. Unterschiede bei den Methoden, Verfahren und nationalen Merkmalen der Mitgliedstaaten sind eine wertvolle Quelle für gegenseitiges Lernen und den Austausch bewährter Verfahren.
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