ErwGr. 1

DIR_2025_2360 · zur Bodenüberwachung und für Bodenresilienz

Der Boden ist eine lebenswichtige, begrenzte Ressource, die gemessen an einem menschlichen Zeitmaßstab als nicht erneuerbar und als unersetzlich gilt. Sie ist für die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft im Allgemeinen von größter Bedeutung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 26.11.2025

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