ErwGr. 17

DIR_2025_2450 · zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung

Im Sinne höherer Rechtsklarheit ist es angezeigt, Bestimmungen über die vertrauliche Übermittlung von Informationen und die Nichtübermittlung von Informationen auf zwei getrennte Artikel aufzuteilen. Außerdem sollte die Bestimmung, wonach Mitgliedstaaten besondere Vorschriften für Unternehmen vorsehen können, die eine bestimmte weltanschauliche Tendenz verfolgen, in einen Artikel betreffend die Beziehung zu anderen einzelstaatlichen Vorschriften aufgenommen werden, da sie die Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie 2009/38/EG im weiteren Sinne betrifft.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.12.2025

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