ErwGr. 3

DIR_2025_2482 · zur Änderung der Richtlinie 2005/44/EG über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft

Im Interesse eines kohärenten Konzepts für die Interoperabilität im öffentlichen Dienst sollten bei der Umsetzung der elektronischen Zentralplattform für RIS (im Folgenden „europäische RIS-Umgebung“) und anderer Lösungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/44/EG fallen, gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2024/903 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) die Grundsätze des Europäischen Interoperabilitätsrahmens, der in der Mitteilung der Kommission vom 23. März 2017 mit dem Titel „Europäischer Interoperabilitätsrahmen — Umsetzungsstrategie“ dargelegt ist, befolgt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.12.2025

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