ErwGr. 37

DIR_2025_2647 · zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828 nach der Einstellung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung

Die AS-Kontaktstellen sollten Verbrauchern, die beabsichtigen, eine AS-Stelle mit einer grenzübergreifenden Streitigkeit zu befassen, auf Anfrage Unterstützung leisten. Ihre Aufgaben sollten sich darauf beschränken, Unterstützung und Beratung anzubieten, und nicht darin bestehen, Beschwerden im Namen von Verbrauchern einzureichen oder sie in der Streitigkeit zu vertreten. Die geleistete Unterstützung sollte die Kommunikation zwischen den Parteien und der AS-Stelle erleichtern. Diese Unterstützung könnte die Ermittlung der zuständige AS-Stelle, die Bereitstellung von Informationen über Verfahrensregeln und Hilfe bei der Erstellung und Übermittlung einschlägiger Unterlagen umfassen. Zudem könnten im Rahmen dieser Unterstützung gegebenenfalls die Ergebnisse der maschinellen Übersetzung von Informationen, Dokumenten oder Verfahrensregeln bereitgestellt werden. Die AS-Kontaktstellen könnten auch allgemeine Informationen über Verbraucherrechte nach Unionsrecht und nationalem Recht zur Verfügung stellen und die Parteien über andere Möglichkeiten des Rechtsschutzes informieren, wenn eine Streitbeilegung im Wege einer AS nicht möglich ist. Verbraucher und Unternehmer sollten die Möglichkeit haben, die AS-Kontaktstelle in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben oder niedergelassen sind, um Unterstützung zu ersuchen. Da es sich bei der Richtlinie 2013/11/EU um eine Mindestharmonisierung handelt, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, AS-Kontaktstellen zu gestatten, Verbrauchern und Unternehmern beim Zugang zu AS-Stellen auch im Zusammenhang mit inländischen Streitigkeiten Unterstützung zu leisten. Zu dieser erweiterten Unterstützung könnte die Bereitstellung von Unterstützung für schutzbedürftige Verbraucher gehören, etwa für Verbraucher, die keinen oder nur begrenzten Zugang zu digitalen Technologien haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.12.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 37 DIR_2025_2647 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 37 DIR_2025_2647 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.