ErwGr. 16

DIR_2025_516 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter

Die gemäß den digitalen Meldepflichten für grenzüberschreitende Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen zu übermittelnden Informationen sollten zwar denjenigen entsprechen, die in den zusammenfassenden Meldungen übermittelt wurden, jedoch ist es notwendig, von den Steuerpflichtigen die Vorlage zusätzlicher Daten, einschließlich Bankverbindungen, zu verlangen, damit die Steuerverwaltungen nicht nur die Waren-, sondern auch die Finanzströme verfolgen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 25.03.2025

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