Verschiedene Erscheinungsformen von Korruption erfordern ein koordiniertes und einheitliches Vorgehen der Mitgliedstaaten, um die eigentlichen Ursachen und die Folgen von Korruption wirksam angehen zu können. Zur wirksamen Bekämpfung der Korruption sind sowohl verhütende als auch repressive Mechanismen erforderlich. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, im Rahmen der Korruptionsbekämpfung ein breites Spektrum an verhütenden, legislativen und kooperativen Maßnahmen zu ergreifen. Während Korruption in erster Linie eine Straftat ist und spezifische Korruptionsdelikte und mit Korruption zusammenhängende Delikte im nationalen und internationalen Recht definiert sind, können Integritätsmängel, nicht offengelegte Interessenkonflikte oder schwerwiegende Verstöße gegen Integritätsregeln zu Korruptionsdelikten führen, wenn ihnen nicht begegnet wird. Die Korruptionsverhütung mindert die Notwendigkeit strafrechtlicher Verfolgung und hat weiter reichende Vorteile für die Förderung des Vertrauens der Öffentlichkeit und die Steuerung des Verhaltens von öffentlichen Bediensteten. Wirksame Ansätze zur Korruptionsbekämpfung in allen Mitgliedstaaten sollten sich auf Maßnahmen zur Stärkung von Transparenz und Integrität stützen, einschließlich durch Regulierung in Bereichen wie Interessenkonflikten, Lobbyarbeit und Drehtüreffekten. Öffentliche Stellen sollten sich um höchste Standards in Bezug auf Integrität, Transparenz und Freiheit von unzulässiger Einflussnahme bemühen, da dies ein wichtiger Bestandteil der Korruptionsbekämpfung im weiteren Sinne ist. Ein öffentlicher Dienst, der mit Personen besetzt ist, die über ein hohes Maß an Kompetenz und Integrität verfügen, ist ein Grundpfeiler für effiziente, transparente und wirksame Mitgliedstaaten, die darauf abzielen, Korruption wirksam zu beseitigen. Die Verbesserung der Transparenz, der Effizienz und der Anwendung objektiver Kriterien bei der Einstellung und Beförderung von öffentlichen Bediensteten könnte dazu beitragen, eine solche Personalausstattung zu erreichen. Da auch der Privatsektor eine Schlüsselrolle bei der Verhütung und Aufdeckung von Korruption spielt, können die Mitgliedstaaten die Entwicklung und Umsetzung robuster und wirksamer Compliance-Mechanismen in privaten Unternehmen fördern. Um einen gemeinsamen Ansatz für die Wirksamkeit solcher Compliance-Mechanismen zu gewährleisten, der eine Risikokartierung, einen Verhaltenskodex, eine Bewertung durch Dritte und interne Kontrolle und Audit umfassen könnte, können die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung gemeinsamer Leitlinien zusammenarbeiten.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.05.2026
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